Statuten — Datenschutz


Die Revidierte Fassung der durch die Gründungsversammlung am 22.1.1983 genehmigten Statuten wurde von der MV vom 21. Oktober 1993 genehmigt. Kleinere Präzisierungen im Januar 2019 wurden von der Mitgliederversammlung am 21.9.2019 genehmigt.

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Speziell zum Rechnungswesen vgl. Artikel 9 der Statuten. Die Mitglieder der Gesellschaft (ein Verein nach ZGB Artikel 60ff.) haben Einsicht in Rechnungsführung und Revisorenberichte jeweils persönlich an der jährlich stattfindenen Mitgliederversammlung. Mitglieder, die dann nicht kommen können und Einsicht wünschen, bekommen diese Dokumente auf Verlagen per Post an die Privatadresse zugestellt.

 

Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten der Mitglieder.
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• Allenfalls bekannte E-Mail-Adressen von Mitgliedern sind Sache der Privatsphäre.
• Zugang zum Konto mailbox {ät} symbolforschung haben nur (Stand Juni 23) Präsident und Vizepräsidentin.
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