Statuten — Datenschutz
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Speziell zum Rechnungswesen vgl. Artikel 9 der Statuten. Die Mitglieder der Gesellschaft (ein Verein nach ZGB Artikel 60ff.) haben Einsicht in Rechnungsführung und Revisorenberichte jeweils persönlich an der jährlich stattfindenen Mitgliederversammlung. Mitglieder, die dann nicht kommen können und Einsicht wünschen, bekommen diese Dokumente auf Verlagen per Post an die Privatadresse zugestellt.
Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten der Mitglieder.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit März 2022 vor dem Einsatz von Kaspersky-Software. Es sieht ein erhebliches Risiko für einen erfolgreichen IT-Angriff. Wer also von K. die Meldung bekommt, unsere Website sie "nicht vertrauenswürdig", ist Kasperli auf dem Leim gegangen, kann aber die Notiz gar nicht lesen )-;
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